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Hönig & Partner

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wir freuen uns über Ihren Besuch!
H&P wird vorwiegend für Mandanten aus dem Gesundheitsbereich (Apotheken, Ärzte, Pharma) steuer-, rechts- und unternehmensberatend tätig.
Fachbeiträge
Umsatzsteuer: Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Pharmahersteller
Zahlungen pharmazeutischer Unternehmer an private Krankenversicherungen und Träger der Beihilfe nach § 1 Arzneimittelrabattgesetz (AMRabG) mindern die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage. Die Finanzverwaltung ist dem (nun) durch das BMF-Schreiben vom 04.10.2018 gefolgt.
Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges: Übermaßbesteuerung durch „vereinfachende“ 1%-Regelung
Die 1% - Regelung darf angewandt werden, wenn ein Firmenfahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Liegt die zur Privatnutzung (fiktiv) ermittelte 1%ige Einnahme über den tatsächlichen Kosten, kommt es zur Überbesteuerung.
Steuerliche Förderungen bei Elektrofahrzeugen ab 01.01.2019
Zu den geplanten Steueränderungen 1.1.2019 sieht ein neuer Referentenentwurf die erweiterte steuerliche Förderung für Hybrid-Elektro- und Elektrofahrzeugen vor.
Verzinsung von Steueransprüchen nur noch zu 3% (0,25% pro Monat)
Das Finanzgericht Münster hält einen Zinssatz von 3% bei nach dem 01.01.2014 beginnenden Verzinsungszeiträumen für angemessen. (Beschluss vom 31.08.2018 Az. 9 V 2360/18E).
Datenschutz & Apothekenwebsiten
Unsere Kanzlei erreichten in den vergangenen Wochen zahlreiche Anfragen zur Umsetzung der DSGVO in Bezug auf Internetseiten von Apotheken. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen, denen eine Apothekenwebsite genügen muss, und Hinweise zur Abmahnfähigkeit diesbezüglicher Verstöße.
Datenschutzrecht in der Apotheke
Wir stellen den Vortrag unseres Rechtsanwaltes, Herrn Virkus, vom 21.03.2018, zum Download bereit; sowie Anmerkungen zur Zusammenarbeit mit Ärzten und zu Clearing-Stellen der Apothekerverbände bei Hilfsmitteln.
Altes und neues Datenschutzrecht in der Apotheke
Kein formeller Buchführungsmangel wegen geringfügiger Fehler in der Kassenführung
Das Finanzgericht Sachsen (URT. 6 K 841/15) sieht die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht dadurch beeinträchtigt, dass dieselbe Bon-Nummer für zwei Tage vergeben wurde und Endsummenbons an 14 Tagen fehlten.
Der gesetzliche Zinssatz von 6% (0,5% je Monat) für Steuerschulden bleibt unverändert
Der Bundesfinanzhof hält den Zinssatz für Verzinsungszeiträume im Jahre 2013 für verfassungsgemäß (Az. III R 10/16).
Veranstaltungen für Geschäftspartner und Arbeitnehmer hier: die Versteuerung auf der Empfängerseite
Veranstaltungen für Geschäftspartner bzw. Arbeitnehmer können bei diesen zu einer Steuerpflicht führen. Hinweise hierzu gibt die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in ihrer Kurzinformation vom 07.09.2017.
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