Fachbeiträge
Dienstwagenüberlassung: pauschale 1 %-Regelung nur bei tatsächlicher Nutzung
Im Fall des FG Düsseldorf vom 24.01.2017 (Az. 10 K 1932/16E) konnte ein Mitarbeiter den ihm zur Verfügung gestellten Firmenwagen krankheitsbedingt nicht ganzjährig nutzen.
Der Arbeitgeber hatte zudem untersagt, das Fahrzeug bei Fahruntüchtigkeit nutzen zu dürfen. Diese konnte über einen 5 - Monatszeitraum nachgewiesen werden; somit entfiel die Nutzungs-wertbesteuerung mit 5 % vom Bruttolistenpreis.
Hinweis:
Die private Mitbenutzung wird häufig auch bei selbständigen Unternehmern durch die 1 %-Regelung (vereinfacht, aber nicht unbedingt vorteilhaft) berücksichtigt. Da sie monatlich zu rechnen ist, ergibt sich nicht zwangsläufig ein 12 %iger Jahrespauschalwert!
Durch die vereinfachende Fahrtenbuchmethode können auch Einzelmonate nachgewiesen werden, bei denen keine private Mitbenutzung des Pkw erfolgte.
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