Fachbeiträge
Nachlass an eine GmbH; Erbschaft- und Körperschaftsteuer
Diese unerfreuliche Folge traf eine testamentarisch bedachte GmbH.
Wie der BFH in Urteil vom 06.12.2016 (Az. I R 50/16) feststellte, verfügt eine Kapitalgesellschaft nur über einen betrieblichen Bereich. Vermögenszuflüsse können daher der Körperschaft-, regelmäßig auch der Gewerbesteuer und soweit das Vermögen aufgrund einer Erbschaft zufließt, auch der Erbschaftsteuer unterliegen.
Der BFH hatte bereits mit Urteil vom 14.03.2016 (Az. VIII R 60/03) diese Besteuerungsfolge für eine bedachte Personengesellschaft gesehen.
Hinweis:
Ein gängiger Anwendungsbereich der Mehrfachbesteuerung findet sich u.a. bei Pflegeheimen, in denen die Erblasser bis zu ihrem Tod gewohnt haben. So auch im Urteilsfall.
gh