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Die Steuerpflicht von Erstattungszinsen zur Einkommensteuer wurde durch Einfügung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG im Dezember 2010 gesetzlich normiert. Der Bundesfinanzhof hat die neue Rechtslage, auch rückwirkend, mit Urteil vom 12.11.2013 bestätigt.
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