Fachbeiträge
Gebäudeanschaffungskosten nach Entnahme aus dem Betriebsvermögen
Nach Urteil des FG Köln v. 25.2.2021 (11 K 2686/18) liegt nach stattgefundener Entnahme ein Anschaffungsvorgang mit der Folge vor, dass anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand gem. § 6 Abs. 1 Ziff. 1a EStG vorliegen kann.
Zu den Anschaffungs-Herstellungskosten eines Gebäudes rechnen auch Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung, wenn die auf das Gebäude entfallenden Kosten ohne Umsatzsteuer 15% übersteigen. Das FG Köln sieht auch in der Gebäudeentnahme aus dem Betriebsvermögen einen Anschaffungsvorgang.
Gegen die Entscheidung wurde Revision beim BFH (IX R 7/21) eingelegt.
Anmerkung:
Unentgeltliche Vorgänge (Schenkung, Erbe) sind von der möglich verschärfenden Rechtsprechung nicht betroffen. Der Rechtsnachfolger tritt in den dem Rechtsvorgänger zuzurechnenden Zeitraum ein.
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