Fachbeiträge
Firmenwagen: Steuer auf den privaten Nutzungsanteil mindern
Der durch die private Mitnutzung von Dienstfahrzeugen entstehende lohnsteuerliche Sachbezug ist um die vom Arbeitnehmer gezahlten Nutzungsentgelte zu mindern.
Arbeitslohn von dritter Seite?
Ein solcher liegt nur vor, wenn der Dritte für eine Arbeitsleistung zahlt, die der Mitarbeiter für seinen Arbeitgeber erbringt.
Gemeinsame Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers
Sind bei mehreren Steuerpflichtigen die Voraussetzungen zum Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG), kann auch der Höchstbetrag von EUR 1.250 mehrfach genutzt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zukünftig bis EUR 800?
Die Regierungskoalition hat beschlossen, mit Wirkung ab 01.01.2018 die GWG-Grenze von EUR 410 auf EUR 800 anzuheben.
Keine Verrechnung von Altverlusten bei vor dem 1.1.2009 erworbenen Aktien
Die Verrechnung von Verlusten aus dem Verkauf von Altaktien wurde mit Gewinnen aus dem Verkauf von Neuaktien bis zum Ablauf des Jahres 2013 zugelassen.
Geschenke / Steuerübernahme
Die mögliche Versteuerung eines Geschenkes beim Empfänger kann durch Antrag auf Pauschalbesteuerung (30%) durch den Schenker verhindert werden. Und wenn der Schenker seinen, vielleicht vorzeitigen Antrag, noch einmal überdenken möchte?
Pharmazeutische Unternehmen / Apotheken / Umsatzsteuer
Der 7 %ige Zwangsrabatt, den Pharmahersteller und Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, ist steuerlich eine Entgeltminderung (§ 17 UStG). Bei den gesetzlichen Krankenkassen ergibt sich dies aus dem Sachleistungsprinzip.
Gewinnvorabmodell in Arztpraxen auf dem steuerlichen Prüfstand
Bei dem häufig in Arztpraxen praktizierten Gewinnvorabmodell erfolgt der Ausgleich des erworbenen Anteils eines neu aufgenommenen Partners durch eine vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel geringere Ergebnisverteilung.
Schuldzinsen / Kapitalerträge
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichtes München (15.10.2014 – 1 K 1006/14) können entstandene Schuldzinsen zur Finanzierung einer Steuernachzahlung auch dann nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen den betreffenden Steuerbescheid Erfolg hatte und neben erfolgter Steuerrückerstattung auch steuerpflichtige Erstattungszinsen bezogen werden.