Fachbeiträge
Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020
Das Bundesfinanzministerium hat seinem ersten Entwurfsschreiben vom 11.06.2020 einen weiteren Entwurf am 23.06.2020 (eine Woche vor Änderung der Umsatzsteuersätze) folgen lassen.
In einer hier neu eingefügten Ziffer 2.8. nimmt das BMF Stellung zu den Folgen eines überhöhten Steuerausweises und gewährt in Ziff. 3.12. eine 1-monatige Übergangsfrist bei unzutreffendem Ausweis der Steuersätze in der Unternehmerkette.
Steuerbegünstigter Lohnformwechsel
Zahlreiche Steuervergünstigungen an Arbeitnehmer sind davon abhängig, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Nachdem der BFH (Az. VI R 32/18 u.w.) mit seiner Rechtssprechungsänderung die Voraussetzungen auch dann erfüllt sieht, wenn die Bezüge an die Stelle steuerpflichtigen Bruttolohnes (ohnehin geschuldeter Lohn) treten, hat das BMF sich mit Nichtanwendungserlass vom 05.02.2020 dem entgegengestellt.
Steuerermäßigung bei Praxisveräußerung (z.B. Ärzten)
Das FG München (Beschl. 1V 1211/19) bezweifelt die Auffassung der Finanzverwaltung, dass die Steuerermäßigung nach § 34 EStG auf Gewinne aus einer Praxisveräußerung / Praxisaufgabe entfällt, wenn der Veräußerer danach neue Geschäftsbeziehungen aufnimmt.
Unverzinsliche Darlehen
Einem bilanzierendem Einzelunternehmer wurde ein unverzinsliches Darlehen (von nahen Angehörigen) gewährt. Der Bundesfinanzhof (Az. X R 19/17) hat gewinnerhöhend abgezinst.
Umsatzsteuer: Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Pharmahersteller
Zahlungen pharmazeutischer Unternehmer an private Krankenversicherungen und Träger der Beihilfe nach § 1 Arzneimittelrabattgesetz (AMRabG) mindern die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage. Die Finanzverwaltung ist dem (nun) durch das BMF-Schreiben vom 04.10.2018 gefolgt.