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Fachbeiträge

Kein Erstattungsanspruch wegen „zu viel entrichteter Umsatzsteuer“ auf den gesetzlichen Herstellerabschlag gem. § 130 a SGB V

Die allgemeinen Ortskrankenkassen (vorrangig Sachsen-Anhalt und Hessen) werden keine Ansprüche gegen Apotheken wegen zu viel entrichteter Umsatzsteuer geltend machen.

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Erstattungsanspruch gegen zu viel entrichtete Umsatzsteuer bezogen auf den gesetzlichen Herstellerabschlag gem. § 130 a SGB V

 Die Allgemeinen Ortskrankenkassen, vorrangig in Sachsen-Anhalt und Hessen sind der Meinung, einen möglichen Rückzahungsanspruch der Umsatzsteuer auf  den Herstellerabschlag nach § 130 a (1) SGB V gegenüber inländischen Apotheken geltend machen zu können. Dazu nachfolgende Stellungnahme.

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Veräußerungsgewinne von Wirtschaftsgütern bei privater Mitnutzung (PKW und Arbeitszimmer)

In zwei Entscheidungen hat der BFH 


a) den gesamten Verrechnungspreis für die Inzahlungnahme eines vollständig abgeschriebenen Fahrzeuges, welches nur zu 25 % beruflich genutzt wurde, zugrunde gelegt (VIII R 9/18)


b) nach Aufgabe der beruflichenTätigkeit den vollumfänglichen, auf das Arbeitszimmer entfallende Entnahmewert bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes berücksichtigt (VIII R 15/17)          
      

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Knöllchen und Finanzamt

Der BFH (VI R 1/17) hat entschieden, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn beim Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit, hier Parkverstoß, begangen hat.          

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Corona-Prämie/Bundesrat zum Jahressteuergesetz 2020

Die steuerfreie Corona-Prämie kann gem. § 3 Nr. 11 a EStG noch bis zum 31.12.2020 gezahlt werden.  Zu den Vorschlägen des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2020 nachfolgend ...                           

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Uhrzeit: 27.01.2023 00:34:58