Fachbeiträge
Nachlass an eine GmbH; Erbschaft- und Körperschaftsteuer
Diese unerfreuliche Folge traf eine testamentarisch bedachte GmbH.
Erbschaftsteuerfreier Erwerb eines sog. Familienheimes
Wenn ein Ehepartner selbstgenutztes Wohneigentum von seinem Partner erbt, kann der Erwerb erbschaftsteuerfrei erfolgen.
Zusätzliche Barabfindung anlässlich eines Aktientausches steuerbar?
Werden Anteile an Aktiengesellschaften aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, die von den beteiligten Unternehmen ausgehen getauscht, bleibt der Vorgang zunächst nach § 20 Abs. 4a EStG steuerneutral. Wird zusätzlich eine Gegenleistung gewährt, ist diese kapitalertragsteuerpflichtig.
Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste bei Ratenzahlungen
Auch wenn diese Verluste nur noch in begrenztem Umfang bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können, kann eine aktuelle BFH-Entscheidung (Az. IX R 18/16) Bedeutung erlangen.
Dienstwagenüberlassung: pauschale 1 %-Regelung nur bei tatsächlicher Nutzung
Im Fall des FG Düsseldorf vom 24.01.2017 (Az. 10 K 1932/16E) konnte ein Mitarbeiter den ihm zur Verfügung gestellten Firmenwagen krankheitsbedingt nicht ganzjährig nutzen.
Firmenwagen: Steuer auf den privaten Nutzungsanteil mindern
Der durch die private Mitnutzung von Dienstfahrzeugen entstehende lohnsteuerliche Sachbezug ist um die vom Arbeitnehmer gezahlten Nutzungsentgelte zu mindern.
Arbeitslohn von dritter Seite?
Ein solcher liegt nur vor, wenn der Dritte für eine Arbeitsleistung zahlt, die der Mitarbeiter für seinen Arbeitgeber erbringt.
Gemeinsame Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers
Sind bei mehreren Steuerpflichtigen die Voraussetzungen zum Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG), kann auch der Höchstbetrag von EUR 1.250 mehrfach genutzt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zukünftig bis EUR 800?
Die Regierungskoalition hat beschlossen, mit Wirkung ab 01.01.2018 die GWG-Grenze von EUR 410 auf EUR 800 anzuheben.
Keine Verrechnung von Altverlusten bei vor dem 1.1.2009 erworbenen Aktien
Die Verrechnung von Verlusten aus dem Verkauf von Altaktien wurde mit Gewinnen aus dem Verkauf von Neuaktien bis zum Ablauf des Jahres 2013 zugelassen.